Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt. Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung. Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, so dass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht allein gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen, welche dem Mandanten neue berufliche Perspektiven eröffnen, anzustreben.

Leistungen

  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten

    (in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und bei der Durchsetzung von Rechten)

  • Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen

  • Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan