Ihr Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Schrader berät, unterstützt und vertritt seine Mandanten beim Beginn, bei der Änderung und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie allen sonstigen Angelegenheiten und Konflikten zwischen den Arbeitsvertragsparteien.

Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen. Durch sein umfangreiches und parteiübergreifendes Wissen kann er in jeder Situation schnell reagieren und sich für das Recht seiner Mandanten einsetzen.

Als Fachanwalt für Familienrecht unterstützt und vertritt Dr. Schrader Sie in allen familienrechtlichen Fragen. Er bemüht sich um friedliche und einvernehmliche Regelungen, die für seine Mandanten kürzer und weniger belastend sind. Sollte sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden lassen, so werden Ihre Rechte konsequent durchgesetzt. Sowohl fachlich als auch menschlich steht der erfahrene Rechtsanwalt stets an Ihrer Seite.

Aufgrund seiner langjährigen Rechtserfahrung verfügt er über das notwendige Fingerspitzengefühl und Wissen, um Ihnen bei Ihrem familienrechtlichen Problem beizustehen und nach Möglichkeit auch eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Dr. Christian Schrader

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

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Beruflicher Werdegang

  • Promotion an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein Abschluss mit Dr. jur.

    20.08.2015

  • Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht

    01.07.2002

  • Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht

    19.01.2000

  • Eröffnung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei

    26.10.1996

  • Anstellung in Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht

    8/1995 – 9/1996

  • Zulassung als Rechtsanwalt

    22.03.1995

  • Zweite juristische Staatsprüfung

    31.01.1995

  • Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf

    1992 – 1995

  • Erste juristische Staatsprüfung

    31.08.1992

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln

    1986 – 1992

  • Geboren am

    30.11.1965