Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt. Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung. Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, so dass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht allein gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen, welche dem Mandanten neue berufliche Perspektiven eröffnen, anzustreben.

Leistungen

Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Um bereits im Vorfeld viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, gestalte, prüfe und setze ich Arbeitsverträge auf oder berate in arbeitsvertragsrechtlichen Fragen. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht mit außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen beizulegen sind, vertrete ich den Arbeitnehmer mit allen rechtlichen Mitteln auch vor Gerich.

Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.

  • Kündigung

  • Mobbing und weitere Probleme am Arbeitsplatz

    (wie beispielsweise Benachteiligung)

  • Abmahnung

  • Gleichstellung und Schwerbehinderung

  • Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge

    (Überprüfung und Gestaltung)

  • Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Zulässigkeit von Befristungen

  • Prüfen von Zeugnissen

  • Lohn/Überstundenvergütung