Ihr Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Schrader berät, unterstützt und vertritt seine Mandanten beim Beginn, bei der Änderung und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie allen sonstigen Angelegenheiten und Konflikten zwischen den Arbeitsvertragsparteien.
Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen. Durch sein umfangreiches und parteiübergreifendes Wissen kann er in jeder Situation schnell reagieren und sich für das Recht seiner Mandanten einsetzen.
Als Fachanwalt für Familienrecht unterstützt und vertritt Dr. Schrader Sie in allen familienrechtlichen Fragen. Er bemüht sich um friedliche und einvernehmliche Regelungen, die für seine Mandanten kürzer und weniger belastend sind. Sollte sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden lassen, so werden Ihre Rechte konsequent durchgesetzt. Sowohl fachlich als auch menschlich steht der erfahrene Rechtsanwalt stets an Ihrer Seite.
Aufgrund seiner langjährigen Rechtserfahrung verfügt er über das notwendige Fingerspitzengefühl und Wissen, um Ihnen bei Ihrem familienrechtlichen Problem beizustehen und nach Möglichkeit auch eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Dr. Christian Schrader

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

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Beruflicher Werdegang

Promotion an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein Abschluss mit Dr. jur.
20.08.2015

Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht
01.07.2002

Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht
19.01.2000

Eröffnung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei
26.10.1996

Anstellung in Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht
8/1995 – 9/1996

Zulassung als Rechtsanwalt
22.03.1995

Zweite juristische Staatsprüfung
31.01.1995

Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf
1992 – 1995

Erste juristische Staatsprüfung
31.08.1992

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
1986 – 1992

Geboren am
30.11.1965
